- 1.
Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) einschließlich optierender Gesellschaften im Sinne des § 1a;
- 2.
Genossenschaften einschließlich der Europäischen Genossenschaften;
- 3.
Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit;
- 4.
sonstige juristische Personen des privaten Rechts;
- 5.
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts;
- 6.
Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.