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§ 6a KStG - Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
Stand 06.07.2021
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§ 6a Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.