- 1.
der Geschäftsbetrieb ruhend gestellt wird,
- 2.
der Geschäftsbetrieb einer andersartigen Zweckbestimmung zugeführt wird,
- 3.
die Körperschaft einen zusätzlichen Geschäftsbetrieb aufnimmt,
- 4.
die Körperschaft sich an einer Mitunternehmerschaft beteiligt,
- 5.
die Körperschaft die Stellung eines Organträgers im Sinne des § 14 Absatz 1 einnimmt oder
- 6.
auf die Körperschaft Wirtschaftsgüter übertragen werden, die sie zu einem geringeren als dem gemeinen Wert ansetzt.