§ 12a AbwAG - Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
§ 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung. Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.