§ 12a AbwAG - Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
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§ 12a Rechtsbehelfe gegen die HeranziehungWiderspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung. Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.