- 1.
der Bau von Abwasserbehandlungsanlagen,
- 2.
der Bau von Regenrückhaltebecken und Anlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers,
- 3.
der Bau von Ring- und Auffangkanälen an Talsperren, See- und Meeresufern sowie von Hauptverbindungssammlern, die die Errichtung von Gemeinschaftskläranlagen ermöglichen,
- 4.
der Bau von Anlagen zur Beseitigung des Klärschlamms,
- 5.
Maßnahmen im und am Gewässer zur Beobachtung und Verbesserung der Gewässergüte wie Niedrigwasseraufhöhung oder Sauerstoffanreicherung sowie zur Gewässerunterhaltung,
- 6.
Forschung und Entwicklung von Anlagen oder Verfahren zur Verbesserung der Gewässergüte,
- 7.
Ausbildung und Fortbildung des Betriebspersonals für Abwasserbehandlungsanlagen und andere Anlagen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte.