Open user menu
§ 6 KStDV 1994 - Anwendungszeitraum
Stand 01.01.2016
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 6 Anwendungszeitraum
Die Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden.