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§ 17 DVStB - Ladung zur schriftlichen Prüfung
Stand 13.07.2021
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§ 17 Ladung zur schriftlichen Prüfung
Die zuständige Steuerberaterkammer lädt die Bewerber, die Aufsichtsarbeiten zu fertigen haben, spätestens einen Monat vor dem Tag der ersten Aufsichtsarbeit.