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§ 22c UStG - Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
Stand 30.06.2021
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§ 22c Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
1.
den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
2.
den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
3.
die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.