Art. 50 Ist
die Ware nicht vertragsgemäß, so kann der Käufer unabhängig davon, ob
der Kaufpreis bereits gezahlt worden ist oder nicht, den Preis in dem
Verhältnis herabsetzen, in dem der Wert, den die tatsächlich gelieferte
Ware im Zeitpunkt der Lieferung hatte, zu dem Wert steht, den
vertragsgemäße Ware zu diesem Zeitpunkt gehabt hätte. Behebt jedoch der Verkäufer nach Artikel 37 oder 48
einen Mangel in der Erfüllung seiner Pflichten oder weigert sich der
Käufer, Erfüllung durch den Verkäufer nach den genannten Artikeln
anzunehmen, so kann der Käufer den Preis nicht herabsetzen.