Art. 75 Ist der Vertrag aufgehoben und hat der Käufer
einen Deckungskauf oder der Verkäufer einen Deckungsverkauf in
angemessener Weise und innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der
Aufhebung vorgenommen, so kann die Partei, die Schadenersatz verlangt,
den Unterschied zwischen dem im Vertrag vereinbarten Preis und dem Preis
des Deckungskaufs oder des Deckungsverkaufs sowie jeden weiteren
Schadenersatz nach Artikel 74 verlangen.