§ 5 SGB X - Auswahl der Behörde
§ 5 Auswahl der Behörde Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweiges ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
Diskussion zu § 5 SGB X
LX
26.07.2025 10:35