§ 9 SGB X - Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
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§ 9 Nichtförmlichkeit des VerwaltungsverfahrensDas Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
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