§ 10 HeizkostenV - Überschreitung der Höchstsätze
§ 10 Überschreitung der Höchstsätze Rechtsgeschäftliche Bestimmungen, die höhere als die in § 7 Absatz 1 und § 8 Absatz 1 genannten Höchstsätze von 70 vom Hundert vorsehen, bleiben unberührt.