§ 3 Auslagen(1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten.
(2) Der Anspruch auf Zahlung der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer und auf Ersatz für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlende Entgelte, der Dokumentenpauschale und der Reisekosten bestimmt sich nach den §§ 15 bis 20.
Diskussion zu § 3 StBVV
LX
15.03.2025 15:55
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