§ 32 StBVV - Einrichtung einer Buchführung
§ 32 Einrichtung einer Buchführung Für die Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Buchführung im Sinne der §§ 33 und 34 erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.
Diskussion zu § 32 StBVV
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05.07.2025 12:39