§ 40 StBVV - Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
§ 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.