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§ 46 StBVV - Vergütung bei Prozeßkostenhilfe
Stand 13.07.2021
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§ 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe
Für die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß.