§ 46 StBVV - Vergütung bei Prozeßkostenhilfe
§ 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe Für die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß.