§ 12 Inkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig mit dieser Verordnung tritt § 7 Abs. 2 der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1457) in Kraft.
(3)
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