- 1.
die Bezeichnung und Anschrift des Gerichts, das die Einziehung angeordnet hat;
- 2.
die Bezeichnungen und Anschriften der für das Ersuchen zuständigen Justizbehörden;
- 3.
die möglichst genaue Bezeichnung der natürlichen oder juristischen Person, gegen die die Entscheidung vollstreckt werden soll;
- 4.
die Nennung des Geldbetrages oder die Beschreibung eines anderen Vermögensgegenstandes, der Gegenstand der Vollstreckung sein soll;
- 5.
die Darlegung der Gründe für die Anordnung;
- 6.
die Beschreibung der Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, einschließlich der Tatzeit sowie des Tatortes;
- 7.
die Art und rechtliche Würdigung der Straftat, einschließlich der gesetzlichen Bestimmungen, auf deren Grundlage die Entscheidung ergangen ist und
- 8.
die Auskunft über das persönliche Erscheinen der betroffenen Person zu der Verhandlung oder Angaben darüber, weshalb das Erscheinen nicht erforderlich war.