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§ 4 BRHG - Prüfungsbeamte und weitere Bedienstete
Stand 05.04.2013
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§ 4 Prüfungsbeamte und weitere Bedienstete
Zum Bundesrechnungshof gehören auch die erforderlichen Prüfungsbeamten des höheren und gehobenen Dienstes sowie weitere Bedienstete.