§ 8 BRHG - Entscheidungen des Bundesrechnungshofes
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§ 8 Entscheidungen des BundesrechnungshofesEntscheidungen des Bundesrechnungshofes treffen der Präsident (§ 19 Satz 1 Nr. 2), die Kollegien (§ 9), die Prüfungsgruppen (§ 10), die Senate (§ 11) und der Große Senat (§ 13).
Diskussion zu § 8 BRHG
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26.05.2025 01:02
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