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§ 39 SaatG - Zusammensetzung der Sortenausschüsse
Stand 15.06.2021
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§ 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse
Die Sortenausschüsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und die Beisitzer sind vom Präsidenten bestimmte Mitglieder des Bundessortenamtes.