§ 39 SaatG - Zusammensetzung der Sortenausschüsse
§ 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse Die Sortenausschüsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende und die Beisitzer sind vom Präsidenten bestimmte Mitglieder des Bundessortenamtes.