die in einem der Gemeinsamen Sortenkataloge oder im Falle von Rebsorten auch in einem der Sortenliste entsprechenden Verzeichnis eines anderen Vertragsstaates veröffentlicht sind, sofern die Bundesrepublik Deutschland nicht durch Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union ermächtigt ist, das Inverkehrbringen von Saatgut oder Vermehrungsmaterial dieser Sorte für das gesamte Inland zu untersagen, oder