Familienname Vornamen Funktion 1. als Wahlvorsteher 2. als stellv. Wahlvorsteher 3. als Schriftführer 4. als Beisitzer 5. als Beisitzer 6. als Beisitzer 7. als Beisitzer 8. als Beisitzer 9. als Beisitzer Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:Familienname Vornamen Uhrzeit 1. 2. 3. Als Hilfskräfte waren zugezogen:Familienname Vornamen Aufgabe 1. 2. 3.
| 2. | Wahlhandlung | |||||||
| 2.1 | Eröffnung der Wahlhandlung | |||||||
| Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben. | ||||||||
| Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung lagen im Wahlraum vor. | ||||||||
| 2.2 | Vorbereitung des Wahlraums | |||||||
| Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren, hergerichtet: | (Bitte eintragen:) | |||||||
| Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden: | ||||||||
| .............................. | ||||||||
| Zahl der Nebenräume: | ||||||||
| .............................. | ||||||||
| Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen überblickt werden. | ||||||||
| 2.3 | Vorbereitung der Wahlurne | |||||||
| Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. | ||||||||
| Sodann wurde die Wahlurne | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |||||||
| ⃞ | versiegelt. | |||||||
| ⃞ | verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung. | |||||||
| 2.4 | Beginn der Stimmabgabe | |||||||
| Mit der Stimmabgabe wurde um |
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| 2.5 | Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine | |||||||
| Vor Beginn der Stimmabgabe: | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | |||||||
| ⃞ | Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen. | |||||||
| ⃞ | Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet. | |||||||