5.7Verweigerung der Unterschrift und Angabe von Gründen
Das/Die Mitglied(er) des Wahlvorstandes..............................
(Vor- und Familienname)
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil
............................................................
............................................................
............................................................
(Angabe der Gründe)
5.8Bündelung von Stimmzetteln und Wahlscheinen
Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt (abweichend bei Punkt 3.2 d)):
a)
Ein Paket mit den Stimmzetteln, die nach den für die Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen geordnet und gebündelt sind,
b)
ein Paket mit den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war,
c)
ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
d)
ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen sowie
e)
ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln.
Die Pakete zu a) bis d) wurden versiegelt und mit dem Namen der Gemeinde, der Nummer des Wahlbezirks und der Inhaltsangabe versehen.
5.9Übergabe der Wahlunterlagen
Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurdenam ……………………, um ……… Uhr, übergeben
diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
das Wählerverzeichnis (außer bei Punkt 3.2 d)),
die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel –
sowie
alle sonstigen dem Wahlvorstand von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.
Der Wahlvorsteher


Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am .........., um .......... Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.

..............................
(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
Anlage 30 (zu §§ 72 Abs. 3, 75 Abs. 6, 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1, § 78 Abs. 4) (Inhalt: nicht darstellbare Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Deutschen Bundestag,
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 56 - 57)
Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5) (Fundstelle: BGBl. I 2020, 222 - 233)


Briefwahlvorstand-Nr.:
Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Briefwahlvorstandes zu unterschreiben.
Gemeinde(n):
Kreis:
Wahlkreis:
Land:
Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der
bei der Wahl zum Deutschen Bundestag
am ..........
1.
Briefwahlvorstand
Zu der Bundestagswahl waren zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl vom Briefwahlvorstand erschienen: