§ 4 SortSchG - Homogenität
§ 4 Homogenität Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.
Diskussion zu § 4 SortSchG
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04.07.2025 21:21