§ 5 BeständigkeitEine Sorte ist beständig, wenn sie in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale nach jeder Vermehrung oder, im Falle eines Vermehrungszyklus, nach jedem Vermehrungszyklus unverändert bleibt.
Diskussion zu § 5 SortSchG
LX
16.07.2025 22:22
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