§ 2 EinhV - Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen
Teilen
§ 2 Einheitennamen in DatenverarbeitungsanlagenIn Datenverarbeitungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen und Vorsätze nach DIN 66 030, Ausgabe Mai 2002, dargestellt werden.
Diskussion zu § 2 EinhV
LX
15.07.2025 02:56
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.