§ 2 EinhV - Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen
§ 2 Einheitennamen in Datenverarbeitungsanlagen In Datenverarbeitungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen und Vorsätze nach DIN 66 030, Ausgabe Mai 2002, dargestellt werden.
Diskussion zu § 2 EinhV
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13.08.2025 07:29