- 1.
Die elektronischen Dokumente sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an das Bundessortenamt im Wege der Dateiübertragung mittels des Protokolls HTTP-S (Hyper Text Transfer Protocol Secure) zu übermitteln. Die offene Übertragung als Dateianhang an eine elektronische Nachricht (E-Mail) ist nicht erlaubt.
Die Übermittlung auf Datenträgern ist nicht zugelassen.
- 2.
Zur qualifizierten elektronischen Signatur sind die aktuellen Hinweise auf der Internetseite
http://www.bundessortenamt.de/signatur
zu beachten.
Die Signatur bezieht den Antrag mit allen seinen Anlagen ein.
- 3.
Das elektronische Dokument muss folgenden Formatbedingungen genügen:- a)
Antrag mit Technischem Fragebogen
Adobe PDF 1.6 (Portable Document Format) und höher (gemäß den bereitgestellten Anträgen), Formatänderungen sind nicht erlaubt,
- b)
Anlagen- aa)
Adobe PDF 1.3 (Portable Document Format) und höher
- bb)
Microsoft Word 97 und höher
- cc)
Microsoft Excel 97 und höher
- dd)
ASCII (American Standard Code for Information Interchange)
- ee)
JPEG (Joint Photographic Experts Group).
- 4.
Die Dateinamen für Anlagen müssen einer der folgenden Bedingungen genügen:- a)
Bezeichnung "Anlage" mit fortlaufender Nummer- –
Beispiel 1: Anlage1.pdf
- –
Beispiel 2: Anlage2.doc,
- b)
Bezeichnung "Anlage" mit inhaltlicher Kurzbezeichnung (Dateiname einschließlich dessen Erweiterung: maximal 25-stellig, ohne Sonderzeichen; Umlaute sind zu umschreiben)- –
Beispiel 3: Anlage Vollmacht.pdf
- –
Beispiel 4: Anlage Zeitvorrang.pdf
- –
Beispiel 5: Anlage Foto1.jpg.
- 5.
Die Anlagen können für die Übersendung in einer Archivdatei des Formates ZIP zusammengefasst werden. Das ZIP-Archiv darf keine anderen ZIP-Archive und keine Verzeichnisstrukturen enthalten. In einem ZIP-Archiv sollen nur Dateien abgelegt werden, die zu einem Antrag gehören – Beispiel 6: Anlage.zip.