- 1.
Name der für die Feldbesichtigung zuständigen Behörde,
- 1a.
die der Partie amtlich zugeteilten und auf den Etiketten angegebenen Seriennummern,
- 2.
Art; entsprechend der Angabe nach Anlage 5 Nr. 6.3,
- 3.
Sortenbezeichnung,
- 4.
Kategorie,
- 5.
Bezugsnummer des zur Aussaat verwendeten Saatgutes,
- 6.
Land, das das Saatgut anerkannt hat,
- 7.
Kennnummer des Feldes oder der Partie,
- 8.
Anbaufläche der Partie, für die die Bescheinigung gilt,
- 9.
Menge des geernteten Saatgutes und Anzahl der Packungen,
- 10.
bei Zertifiziertem Saatgut die Vermehrungsstufe nach Basissaatgut,
- 11.
Bestätigung, dass der Feldbestand, dem das Saatgut entstammt, die gestellten Anforderungen erfüllt hat.