§ 9 SaatV - Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung
§ 9 Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung Die Anerkennungsstelle teilt dem Antragsteller und dem Vermehrer das Ergebnis der Feldbestandsprüfung sowie das Ergebnis der Prüfung des Bestandes von Stecklingen im Ansaatjahr schriftlich oder elektronisch mit; im Falle mehrfacher Feldbesichtigung oder Nachbesichtigung jedoch erst nach der letzten Besichtigung.