§ 6 UBGG - Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis
§ 6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis Ein Verstoß gegen die §§ 3 bis 5 berührt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht.
Diskussion zu § 6 UBGG
LX
13.07.2025 08:47