- 1.
den Namen oder die Firma des pharmazeutischen Unternehmers, bei Medizinprodukten des Herstellers oder seines Bevollmächtigten,
- 2.
die Bezeichnung und bei Arzneimitteln zusätzlich die Darreichungsform,
- 3.
die Chargenbezeichnung oder das Herstellungsdatum,
- 4.
das Datum und die Ergebnisse der Prüfung,
- 5.
das Namenszeichen des Prüfenden und, falls ein pharmazeutisch-technischer Assistent die Prüfung unter Beaufsichtigung durchgeführt hat, das Namenszeichen des Apothekers, der die Prüfung beaufsichtigt hat.