- 1.
die Art und Menge der Ausgangsstoffe und deren Chargenbezeichnungen oder Prüfnummern,
- 2.
die Herstellungsparameter,
- 3.
soweit Inprozesskontrollen vorgesehen sind, deren Ergebnis,
- 4.
den Namen des Patienten und des verschreibenden Arztes oder Zahnarztes,
- 5.
bei Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren den Namen des Tierhalters und der Tierart sowie den Namen des verschreibenden Tierarztes,
- 6.
bei Rezepturarzneimitteln, die auf Kundenanforderung hergestellt werden, den Namen des Kunden sowie
- 7.
das Namenszeichen der Person, die das Rezepturarzneimittel hergestellt hat, und, falls ein pharmazeutisch-technischer Assistent die Herstellung unter Beaufsichtigung durchgeführt hat, das Namenszeichen des Apothekers, der die Herstellung beaufsichtigt hat.