- 1.
das Herstellungsdatum und die Chargenbezeichnung,
- 2.
die eingesetzten Ausgangsstoffe sowie deren Einwaagen oder Abmessungen und deren Chargenbezeichnungen oder Prüfnummern,
- 3.
die Ergebnisse der Inprozesskontrollen,
- 4.
die Herstellungsparameter,
- 5.
die Gesamtausbeute und, soweit zutreffend, die Anzahl der abgeteilten Darreichungsformen,
- 6.
das Verfalldatum oder das Nachtestdatum sowie
- 7.
das Namenszeichen der Person, die das Arzneimittel hergestellt hat, und, falls ein pharmazeutisch-technischer Assistent die Herstellung unter Beaufsichtigung durchgeführt hat, das Namenszeichen des Apothekers, der die Herstellung beaufsichtigt hat.