§ 28a SchwbAV - Leistungen an Inklusionsbetriebe
§ 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe Inklusionsbetriebe im Sinne des Kapitels 11 des Teils 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand erhalten.