Ausgabestelle (Gemeindebehörde, Ort)
Unentgeltliche
Beförderung in
Deutschland
durch ...
Wahlschein-Nr.Wahlbezirk
An
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Rückseite des Wahlbriefumschlags


In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen
1.den Wahlschein
und
2.den verschlossenen weißen
Stimmzettelumschlag mit dem darin
befindlichen Stimmzettel.
Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben.
Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
Die Versendung durch .............. innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich.

Anlage 11 (zu § 27 Abs. 3) (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2585 - 2586;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)