Anlage 25 (zu § 65 Absatz 1) (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 119, S. 9 - 21)
| Gemeinde: | (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) | ||||
| Kreis: | ⃞ Allgemeiner Wahlbezirk ⃞ Sonderwahlbezirk ⃞ Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand | ||||
| Land: | |||||
| Wahlbezirk-Nr.: (Name oder Nummer) | |||||
| Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben. | |||||
Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk
bei der Wahl zum Europäischen Parlament
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk
bei der Wahl zum Europäischen Parlament
am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
- 1.
- WahlvorstandZu der Wahl zum Europäischen Parlament waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:
Familienname Vornamen Funktion 1. als Wahlvorsteher 2. als stellv. Wahlvorsteher 3. als Schriftführer 4. als Beisitzer 5. als Beisitzer 6. als Beisitzer 7. als Beisitzer 8. als Beisitzer 9. als Beisitzer
Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:Familienname Vornamen Uhrzeit 1. 2. 3.
Als Hilfskräfte waren zugezogen: