FamiliennameVornamenAufgabe
1.
2.
3.
2.Wahlhandlung
2.1Eröffnung der Wahlhandlung
Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.
Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor.
2.2Vorbereitung des Wahlraums
Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren, hergerichtet:
(Bitte eintragen:)
Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zahl der Nebenräume:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen überblickt werden.
2.3Vorbereitung der Wahlurne
Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne

(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ versiegelt.
 ⃞ verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den
Schlüssel in Verwahrung.
2.4Beginn der Stimmabgabe
Mit der Stimmabgabe wurde um
(Bitte eintragen:)
. . . . . . . Uhr . . . . . . . Minuten begonnen.
2.5Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine
Vor Beginn der Stimmabgabe:(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen.
 ⃞ Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.
Während der Stimmabgabe: ⃞ Der Wahlvorsteher berichtigte das Wählerverzeichnis später aufgrund der durch die Gemeindebehörde am Wahltag erfolgten Mitteilungen über die noch am Wahltag an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der noch am Wahltag mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.
2.6Ungültigkeit von Wahlscheinen(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ Der Wahlvorsteher hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten.
 ⃞ Der Wahlvorsteher wurde vom
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist/sind:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bitte Vor- und Familienname des Wahlschein-
inhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen)
2.7Beweglicher Wahlvorstand
Im Wahlbezirk(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ war kein beweglicher Wahlvorstand tätig.
(weiter bei Punkt 2.8)
 ⃞ war ein beweglicher Wahlvorstand tätig.
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
Im Wahlbezirk befindet sich
 ⃞ das kleinere Krankenhaus/Alten- oder
Pflegeheim
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
 ⃞ das Kloster
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
 ⃞ die sozialtherapeutische Anstalt
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
 ⃞ die Justizvollzugsanstalt
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,
(Bezeichnung)
für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat.
Die personelle Zusammensetzung des beweglichen Wahlvorstandes/der beweglichen Wahlvorstände für die einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglieder des Wahlvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters) ist aus den dieser Niederschrift als
Anlagen Nr. . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . .
beigefügten besonderen Niederschriften ersichtlich.