Anlage SchwPestV - (zu § 14a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa)<BR/>Tiergesundheitsbescheinigung für den inländischen Versand von Schweinen aus gefährdeten Bezirken im Sinne der Schweinepest-Verordnung


Ausstellende Behörde: 
Versandort und -land: 
I.Anzahl der Tiere: 
(in Worten)
II.Herkunft der Tiere:
Name(n) und Anschrift(en) des (der) Herkunftsbetriebs(-e):
Die Tiere werden versandt von
(vollständige Anschrift des Verladeorts)
Name und Anschrift des Versenders:
III.Bestimmung der Tiere:
Name und Anschrift des Empfängers:
Die Tiere werden versandt nach
(Bestimmungsland und -ort)
mit folgendem Transportmittel:
IV.Angaben zur Identifizierung der Tiere:
Amtliches
Kennzeichen
GeschlechtRasseAlter
(Monate)




V.Bescheinigung:
Die zuständige Behörde bescheinigt, dass die vorstehend genannten Tiere den Bestimmungen des § 14a Absatz 6 Nummer 1 der Schweinepest-Verordnung entsprechen.
Ausgefertigt in 
am 
(Ort)(Datum)
(Dienstsiegel)



(Unterschrift des Vertreters der zuständigen Behörde)

(Name in Großbuchstaben,
Amtsbezeichnung des Unterzeichners)