- 1.
die Wahl des Verwaltungsrates und des Vorstandes sowie die Ergänzung des Verwaltungsrates bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds,
- 2.
die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates,
- 3.
die Aufbringung und Verwaltung der Mittel,
- 4.
die Beurkundung der Beschlüsse des Verwaltungsrates,
- 5.
die Herstellung der Öffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates,
- 6.
das Nähere über die Entsendung der Vertreter der Mitgliedskassen in die Mitgliederversammlung, über die Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung sowie dessen Aufgaben,
- 7.
die Rechte und Pflichten der Mitgliedskassen,
- 8.
die jährliche Prüfung der Betriebs- und Rechnungsführung,
- 9.
die Art der Bekanntmachung.