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§ 24c SGB V - Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Stand 23.08.2021
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§ 24c Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen
1.
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
2.
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
3.
Entbindung,
4.
häusliche Pflege,
5.
Haushaltshilfe,
6.
Mutterschaftsgeld.
Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.