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§ 24g SGB V - Häusliche Pflege
Stand 21.07.2021
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§ 24g Häusliche Pflege
Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist. § 37 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.