soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern verfügen.
§ 76 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt Die Bestandserhebung wird allgemein in jedem Jahr durchgeführt. Es werden Merkmale über Weinbestände erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 7. August eines jeden Jahres.
§ 77 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt (1) Erhebungsmerkmale der Bestandserhebung sind die Bestände an Wein und Traubenmost, jeweils untergliedert nach roten und weißen Trauben und nach Kategorien von Erzeugnissen. Beim Handel wird der Wein untergliedert nach Wein inländischer Herkunft, Wein aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Wein aus Drittländern; bei den Erzeugern wird untergliedert nach Wein mit Ursprung in der Europäischen Union und Wein aus Drittländern. Die inländischen Weine sowie die Weine aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden untergliedert nach Kategorien des Bezeichnungsschutzes. Die Bestände an Schaumwein beim Handel und bei den Erzeugern sind zusätzlich gesondert in der Untergliederung nach Satz 2 anzugeben.
(2) Der Berichtszeitpunkt für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist jeweils der 31. Juli.
Abschnitt 12. Holzstatistik
Unterabschnitt 1. Allgemeine Vorschrift
§ 78 Einzelerhebungen Die Holzstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen:
- 1.
- Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben,
- 2.
- Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung.
Unterabschnitt 2. Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben
§ 79 Erhebungseinheiten Erhebungseinheiten der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben sind die Betriebe, die Rohholz erzeugen.
§ 80 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale (1) Die Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben wird als Stichprobe bei höchstens 15 000 Erhebungseinheiten jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über Rohholz erhoben.
(2) Die Ergebnisse der Betriebe von natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts können von den Ländern durch die von ihnen zu bestimmenden Stellen geschätzt werden.
§ 81 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum (1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben sind der Einschlag und die Einschlagsursache nach Holzarten und -sorten sowie die Waldfläche jeweils nach Waldeigentumsarten.