§ 3 AgrStatG - Erhebungseinheiten
§ 3 Erhebungseinheiten Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die merkmalstragenden Flächenobjekte in den Datenbeständen der nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters oder entsprechender anderer erforderlicher amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen.
Diskussion zu § 3 AgrStatG
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01.06.2025 13:27