Open user menu
§ 31 AgrStatG - Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
Stand 28.02.2020
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 31 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.
(2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:
1.
der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten,
2.
die Rechtsform des Betriebes,
3.
die Waldfläche.