Open user menu
§ 44 AgrStatG - Allgemeine Vorschrift
Stand 28.02.2020
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 44 Allgemeine Vorschrift
Die Ernteerhebung umfasst:
1.
Ernte- und Betriebsberichterstattung,
2.
Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung.