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§ 56 AgrStatG - Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Stand 28.02.2020
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§ 56 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Erhebung in Geflügelschlachtereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Geflügelschlachtungen erhoben.