Open user menu
§ 66 AgrStatG - Erhebungseinheiten
Stand 28.02.2020
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 66 Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Hochsee- und Küstenfischereistatistik sind die Fischereibetriebe, die Seefischmärkte, die Fischverwertungsgenossenschaften sowie die Betriebe von Fischhandel und Fischverarbeitung.