§ 74 AgrStatG - Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt
§ 74 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt Die Erhebung der Erzeugung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Weinerzeugung erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.