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§ 74 AgrStatG - Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt
Stand 28.02.2020
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§ 74 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt
Die Erhebung der Erzeugung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Weinerzeugung erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.